Allgemeine
Vertragsbedingungen
Allgemeine Vertrags-bedingungen für Kommunikationsdienste der VPN Deutschland GmbH
1. Allgemeines – Geltungsbereich
1.1 Diese Bedingungen gelten ausschließlich; entgegen-stehende oder von
diesen abweichende
Bedingungen des Kunden erkennt VPN Deutschland nicht an, es sei denn, VPN Deutschland stimmt
ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zu. Diese Bedingungen gelten auch dann, wenn VPN
Deutschland in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren Bedingungen abweichender
Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.
1.2 Ergänzend findet gegebenenfalls das Telekom-munikationsgesetz (TKG)
oder
andere
zwingende gesetzliche Vorschriften Anwendung, auch wenn nicht ausdrücklich auf diese
hingewiesen wird.
1.3 Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem
Kunden.
1.4 Der Kunde schließt mit VPN Deutschland über jeden bestellten Dienst
einen
Einzelvertrag
ab. Insbesondere schließen die Vertragsparteien bei Corporate Network-Produkten
Einzelverträge über die einzelnen VPN-Anschlüsse ab. Die Einzelverträge sind in ihrer
Laufzeit und ihrem Bestand voneinander unabhängig.
1.5 VPN Deutschland teilt dem Kunden Änderungen der mit dem Kunden
vereinbarten
Allgemeinen
Vertragsbedingungen, Leistungen oder Preise schriftlich mit. Der Kunde ist in diesem Fall
berechtigt, den Änderungen innerhalb eines Monats nach Zugang der Ankündigung zu
widersprechen. Für den Fall, dass der Kunde nicht widerspricht, werden die Änderungen nach
Ablauf der Monatsfrist wirksam. VPN Deutschland wird den Kunden bei Beginn der
Widerspruchsfrist hierauf besonders hinweisen. Widerspricht der Kunde, kann VPN Deutschland
den Vertrag über die betreffende Leistung innerhalb eines Monats ab Zugang des Widerspruchs
außerordentlich mit einer Frist von drei Monaten kündigen.
2. Angebot - Angebotsunterlagen
2.1 Die Angebote der VPN Deutschland sind freibleibend.
2.2 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen
behält sich VPN Deutschland Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche
schriftliche Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an
Dritte bedarf der Kunde einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der VPN Deutschland.
3. Sonderregelungen bei Einzelverträgen über DSL basierende Anbindungen
3.1 VPN Deutschland kann die Bereitstellung der Leistung von der Abgabe
einer Grundstückseigentümererklärung gemäß § 45a Telekommunikationsgesetz (TKG) abhängig
machen.
3.2 Ob die im Serviceschein angegebene Datenrate eingehalten werden kann,
kann VPN Deutschland erst im Zuge der Bereitstellung feststellen.
3.2.1 Bei auf SDSL basierenden Anbindungen gilt: Wenn die Datenrate nicht
erbracht werden kann, informiert VPN Deutschland den Kunden unverzüglich. Die
Vertragsparteien können in diesem Fall eine Datenrate vereinbaren, die erreicht werden kann
oder jede der Vertragsparteien hat das Recht, von dem Vertrag über die jeweilige Anbindung
zurückzutreten. Bereits geleistete Vergütungen des Kunden wird VPN Deutschland für den
Fall des Rücktritts unverzüglich erstatten. Weitergehende Ansprüche, die allein auf dem
Rücktrittsgrund beruhen, sind ausgeschlossen.
3.2.2 Bei auf ADSL basierenden Anbindungen gilt: Die Geschwindigkeit bzw.
Bandbreite des ADSL-Anschlusses kann bis zu 16.000 KBit/s Down- und 2800 KBit/s Upstream
betragen. Hierbei handelt es sich um die theoretisch möglichen Maximalwerte. Die wirklich
nutzbare Bandbreite hängt u.a. von der Qualität der genutzten Kupferleitung ab und kann
deutlich von der theoretisch möglichen Maximalbandbreite abweichen.
3.2.3 Bei auf VDSL basierenden Anbindungen gilt: Die Geschwindigkeit
bzw. Bandbreite des VDSL-Anschlusses kann, je nach Produkt bis zu 250 MBit/s Down- und bis
zu 40 MBit/s Upstream betragen. Hierbei handelt es sich um die theoretisch möglichen
Maximalwerte. Die wirklich nutzbare Bandbreite hängt u.a. von der Qualität der genutzten
Kupferleitung ab und kann deutlich von der theoretisch möglichen Maximalbandbreite
abweichen.
3.3 Sollte für den Installationsort keine DSL-fähige Kupferdoppelader für
das jeweilige Produkt zur Verfügung stehen, kann jede der Vertragsparteien von dem
Einzelvertrag über das jeweilige Produkt zurücktreten. Bereits geleistete Vergütungen des
Kunden wird VPN Deutschland für den Fall des Rücktritts unverzüglich erstatten.
Weitergehende Ansprüche, die allein auf dem Rücktrittsgrund beruhen, sind
ausgeschlossen.
3.4 VPN Deutschland ist zur außerordentlichen Kündigung der jeweiligen
Anbindung
berechtigt, wenn der jeweilige Netzbetreiber die entsprechende Leitung gegenüber VPN
Deutschland ohne Verschulden der VPN Deutschland kündigt.
4. Laufzeiten
4.1 Soweit im Bestellformular nichts anders geregelt ist, beträgt die
Mindestlaufzeit für die einzelnen Dienste zwölf Monate. Die Mindestlaufzeiten beginnen
jeweils mit der Bereitstellung des jeweiligen Dienstes. Die Laufzeit des einzelnen Dienstes
verlängert sich jeweils um zwölf Monate, wenn der Dienst nicht mit einer Frist von vier
Monaten vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird.
4.2 Wird während der Vertragslaufzeit ein anderer Tarif vereinbart, beginnt
ab dem Zeitpunkt der Änderung eine neue Mindestlaufzeit, die der ursprünglich vereinbarten
entspricht. Je nach Dienst können zusätzlich einmalige Gebühren entstehen.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Soweit im Bestellformular nichts anderes geregelt ist, sind vereinbarte
Pauschal- und
Grundpreise monatlich im Voraus zu zahlen und am Monatsersten fällig. Sämtliche Preise
verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe.
5.2 Ist die Vergütung für Teile eines Kalendermonats oder Jahres zu
entrichten, so wird
diese für jeden Tag mit 1/30 des Monatsentgeltes berechnet.
5.3 Nutzungs- und aufwandsabhängige Vergütungen sind nach erbrachter
Leistung und
entsprechender Rechnungsstellung fällig.
5.4 Einwendungen gegen Rechnungen muss der Kunde innerhalb von zwei Monaten
nach Versendung
der Rechnung geltend machen.
5.5 VPN Deutschland ist berechtigt, einmalige Anschluss-gebühren im Voraus
zu
verlangen.
5.6 VPN Deutschland kann bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 45k
Telekommunikationsgesetz (TKG) die Inanspruchnahme der Leistungen unterbinden. Der Kunde
bleibt auch nach einer Sperre verpflichtet, den monatlichen Grundpreis zu zahlen.
5.7 Die Regelungen in Ziffer 5.6 sind auf Dienste, die nicht der TKG
unterliegen,
entsprechend anwendbar.
5.8 Kommt der Kunde
- für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Vergütung bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder
- in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Vergütung in Höhe eines Betrages, der die Vergütung für zwei Monate erreicht, in Verzug, so kann VPN Deutschland das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen und einen sofort in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe der Hälfte der bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit zu zahlenden monatlichen Preise verlangen. Bei Diensten mit Flatrate-Tarif wird VPN Deutschland bei der Berechnung des Schadensersatzes von der Grundgebühr des entsprechenden Volumen-Tarifes ausgehen (soweit vorhanden).
Der Schadensersatzbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn VPN Deutschland einen
höheren oder der Kunde einen niedrigeren Schaden nachweist. Der Schadensersatz entfällt,
wenn der Kunde nachweist, dass VPN Deutschland überhaupt kein Schaden entstand.
5.9 VPN Deutschland kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn
über das
Vermögen des Kunden ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder ein vergleichbares
Verfahren unter einer anderen Rechtsordnung eröffnet worden ist, oder ein Antrag auf
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wurde oder ein solcher mangels Masse abgelehnt
wurde. In diesem Fall gelten die Regelungen unter Ziffer 5.8 entsprechend.
5.10 Kommt der Kunde mit zwei Monatsraten in Zahlungsverzug, ist VPN
Deutschland berechtigt,
(anstelle einer außerordentlichen Kündigung) den Dienst zu sperren. Der Kunde wird über
eine Sperrung unverzüglich unterrichtet. Die Sperrung wird wieder aufgehoben bei Wegfall
des zur Sperrung berechtigenden Grundes. Die durch die Wiederanschaltung verursachten Kosten
(ca. 1-3 Netto-Monatsumsätze) können von der VPN Deutschland dem Kunden in Rechnung gestellt
werden. Die genauen Kosten hängen vom Aufwand ab der bei der Wiederanschaltung entsteht. In
der Regel sind dies jedoch nicht mehr als 3 Monatsumsätze. Die Kosten fallen zum Zeitpunkt
der Wiederanschaltung an und werden gesondert in Rechnung gestellt. Diese Kosten mindern
nicht evtl. ausstehende offene Forderungen. Die Wiederanschaltung erfolgt erst nach
vollständigem Zahlungseingang.
5.11 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt oder unbestritten sind. Dies gilt nicht, soweit der Kunde vorleistungspflichtig
ist. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Kunden auch kein Zurückbehaltungsrecht
zu.
5.12 Die Zahlungspflicht des Kunden besteht auch für Rechnungsbeträge, die
durch befugte
oder unbefugte Nutzung des Kundenanschlusses durch Dritte entstanden sind, es sei denn er
weist nach, dass ihm die Nutzung nicht zuzurechnen ist.
5.13 Flatrate Option für Corporate Voice Services: Unabhängig von der
Laufzeit aller
weiteren Corporate Voice Dienste kann die Flatrate-Option von beiden Parteien mit einer
Frist von vier Wochen gekündigt werden. Eine solche Kündigung berührt die Laufzeit und
das Vertragsverhältnis der übrigen Positionen nicht. Die Flatrate-Option gilt nicht für
Mehrwertdienste- und Telekommunikationsanbieter. Eine unverhältnismäßige Nutzung, ähnlich
wie beim Betrieb von Call Centern oder der Vermarktung von Massenkom-munikationsdiensten ist
für die Flat-Option nicht vorgesehen. Bei Verstößen ist VPN Deutschland berechtigt
geführte Gespräche zu den Gebühren abzurechnen, die entstanden wären, wenn die
Flatrate-Option nicht bestellt worden wäre.
6. Lieferzeit
6.1 Termine und Fristen für den Beginn von Leistungen sind für VPN
Deutschland nur verbindlich, wenn VPN Deutschland die Fristen und Termine ausdrücklich als
Fix-Termin schriftlich bestätigt. Alle anderen, schriftlich oder mündlich genannten Termine
sind Terminplanungen.
6.2 Werden bei der Installation oder Erweiterung von Kundenanschlüssen
oder
für sonstige Leistungen Übertragungswege eines Dritten als Vorleistung benötigt, steht die
Leistungsverpflichtung von VPN Deutschland unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger
Leistung des Vorlieferanten, soweit VPN Deutschland mit dem Vorlieferanten unter Beachtung
der erforderlichen Sorgfalt ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und dessen
fehlende, verzögerte oder mangelhafte Leistung nicht auf einem Verschulden von VPN
Deutschland beruht.
7. Höhere Gewalt
Fälle höherer Gewalt, die VPN Deutschland ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen hindert, wie z.B. Naturkatastrophen, Kriege, innere Unruhen Arbeitskämpfe, Leistungsausfälle oder -unterbrechungen von Zulieferern, entbinden VPN Deutschland bis zum Wegfall der höheren Gewalt im Umfang der eingetretenen Leistungsverhinderung von der Erfüllung ihrer Vertragspflichten. Darüber hinaus verlängert sich die Leistungszeit um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Der Kunde ist in diesem Fall von seinen Vertragspflichten entsprechend befreit.
8. Haftung, Schadensersatz
8.1 VPN Deutschland gewährleistet die Einhaltung der in den entsprechenden
Leistungsbeschreibungen aufgeführten Leistungsmerkmale nach Maßgabe der VPN Deutschland
Service Level Agreements. Soweit die vereinbarte Mindestverfügbarkeit nicht unterschritten
wird, haftet VPN Deutschland nicht für Vermögensschäden, die in den ersten 24 Stunden einer
Unterbrechung oder Störung des Dienstes entstehen. Etwaige Vertragsstrafen werden auf
Schadensersatzansprüche des Kunden angerechnet.
8.2 VPN Deutschland haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der
Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruhen. Soweit die Pflichtverletzung in diesem Fall nicht durch einen gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der VPN Deutschland begangen wurde, ist die
Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden
begrenzt.
8.3 VPN Deutschland haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern VPN
Deutschland fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht verletzte. Soweit die
Pflichtverletzung in diesem Fall nicht durch einen gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen der VPN Deutschland begangen wurde, ist die Schadensersatzhaftung auf
den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
8.4 VPN Deutschland trägt die Beweislast dafür, dass VPN Deutschland einen
Schaden nicht verschuldete.
8.5 Gesetzliche Ansprüche des Kunden, sich vom Vertrag zu lösen, auf
Minderung etc. stehen
dem Kunden uneingeschränkt zu.
8.6 Die zwingenden Haftungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben
unberührt. Für Personenschäden haftet VPN Deutschland uneingeschränkt.
8.7 Für Vermögensschäden, die verursacht werden durch Risiken, die im
Bereich der
Telekommunikationsdienstleistung liegen (z.B. technikbedingte Verfälschung, Verzögerung bei
der Übertragung von Nachrichten oder ihres Verlustes), haftet VPN Deutschland bei
Fahrlässigkeit bis zu einem Betrag von € 12.500. Gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten
ist die Haftung auf € 10.000.000 je schadenverursachendes Ereignis begrenzt. Übersteigen die
Entschädigungen, die mehreren aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die
Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller
Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. (§ 7 44a Telekommunikationsgesetz TKG)
Diese Regelungen in Ziffer 8.7 gelten nicht für Dienste, die nicht dem Anwendungsbereich
der TKG unterfallen.
8.8 Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung einschließlich des Ersatzes
vergeblicher
Aufwendungen ausgeschlossen; insoweit haftet VPN Deutschland insbesondere nicht für
Mangelfolgeschäden.
8.9 Soweit die Haftung der VPN Deutschland ausgeschlossen oder
eingeschränkt ist, gilt dies
auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer,
Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der VPN Deutschland.
8.10 Schadensersatzansprüche verjähren spätestens in zwei Jahren. Dies
gilt nicht für
Ansprüche wegen Personenschäden, unerlaubter Handlung oder bei Haftung wegen Vorsatzes.
8.11 VPN Deutschland nimmt keine Kontrolle der vom Kunden gespeicherten
Daten und Inhalte
vor. Die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit dieser Daten und Inhalte liegt alleine beim
Kunden.
8.12 Die Haftung der VPN Deutschland für leicht fahrlässige
Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten,
Personenschäden oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz
berührt sind.
9. Kostenlose Leistungen und Änderungen von Leistungen
9.1 Soweit VPN Deutschland dem Kunden kostenlose Leistungen zur Verfügung
stellt, hat der Kunde auf ihre Erbringung keinen Anspruch, soweit der Dienst für den Kunden
verzichtbar und für die Nutzung der eigentlichen Leistung nicht wesentlich ist.
9.2 VPN Deutschland darf Änderungen an den vereinbarten Leistungen
vornehmen, soweit dadurch der Wert und die Tauglichkeit der Leistungen für den Kunden nicht
eingeschränkt werden und dem Kunden keine zusätzlichen Kosten entstehen.
10. Mitwirkungspflicht des Kunden
10.1.1 Etwaige technische Vorrichtungen mitsamt Zubehör, die in den Räumen
des Kunden installiert werden, gehen nicht in das Eigentum des Kunden über.
10.1.2 Der Kunde stellt geeignete Räumlichkeiten in seinen Gebäuden, in
denen Anlagen von VPN Deutschland für die Erfüllung des Vertrages installiert bzw.
eingerichtet werden sollen, für die Dauer des Vertrages inklusive aller Nebenleistungen,
insbesondere ausreichender Stromzufuhr, USV Anschluss, Beleuchtung, Klimatisierung sowie den
ggf. erforderlichen Potentialausgleich einschließlich zugehöriger Erdung unentgeltlich zur
Verfügung.
10.2 Der Kunde verschafft den Mitarbeitern der VPN Deutschland und ihren
Erfüllungsgehilfen uneingeschränkten Zutritt zu den Räumlichkeiten, in denen sich der
jeweilige Installationsort befindet, soweit dies zur Durchführung des Vertrages
erforderlich ist.
10.3 Der Kunde zeigt erkennbare Mängel und Schäden unverzüglich an
(Störungsmeldung) und trifft alle Maßnahmen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden
und ihre Ursachen ermöglichen bzw. die Beseitigung der Störung erleichtern und
beschleunigen. Vor Abgabe der Störungsmeldung kommt VPN Deutschland nicht mit der
Störungsbeseitigung in Verzug.
10.4 Der Kunde wird den Dienst sachgerecht nutzen und die
Zugriffsmöglichkeiten auf den Dienst nicht missbräuchlich nutzen. Er hat rechtswidrige
Handlungen zu unterlassen. Insbesondere darf er keine Informationsangebote über den Dienst
anbieten, die rechtswidrig oder jugendgefährdend sind oder gegen die guten Sitten oder
behördliche Verbote verstoßen oder auf solche Angebote hinweisen. VPN Deutschland ist
berechtigt, den Zugriff auf Internet-Newsgroups oder Webseiten zu verhindern, die den oben
genannten Inhalt haben oder auf solche Inhalte verweisen.
10.5 Der Kunde gewährleistet, dass der Dienst nicht zum unaufgeforderten
Versand von
Marketing-Mails verwendet wird. (sogenanntes Spamming)
10.6 Bietet der Kunde durch die Dienste eigene Inhalte im Internet an,
veröffentlicht er zur
Anbieterkennzeichnung seinen Namen, seine ladungsfähige Anschrift und seine
Vertretungsberechtigten entsprechend §§ 6 TDG und 6 MDStV. Fehlen diese Angaben, ermächtigt
der Kunde die VPN Deutschland diese Angaben Dritten zur Verfügung zu stellen, die ein
berechtigtes Interesse an diesen Angaben glaubhaft machen können.
10.7 Der Kunde stellt VPN Deutschland von allen Kosten und Ansprüchen
Dritter frei, die
ihre Ursache in der Verletzung von Urheber-, Nutzungs-, Persönlichkeits- oder sonstigen
Schutzrechten haben, soweit die Verletzung durch den Kunden im Rahmen der Nutzung der
Dienste verursacht wurde.
10.8 Der Kunde hat den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung
zu tragen und
diese zu befolgen. Insbesondere hat er Zugangskennungen und Passwörter geheim zu halten und
vor dem Gebrauch durch unberechtigte Dritte zu schützen. Der Kunde vertritt jede Nutzung
des Dienstes, die er in zurechenbarer Weise ermöglicht.
10.9 Der Kunde hat VPN Deutschland innerhalb eines Monats durch Erbfall
oder sonstige
Rechtsnachfolge bewirkte Änderungen in der Person des Kunden und bei nicht rechtsfähigen
Gesellschaften, Erbengemeinschaften, nicht rechtsfähigen Vereinen, Gesellschaften
bürgerlichen Rechts oder Kundengemeinschaften das Hinzutreten oder Ausscheiden von Personen
oder Änderungen des Namens des Kunden anzuzeigen. Ferner hat der Kunde Anschriftenänderungen
anzuzeigen.
10.10 Verstößt der Kunde gegen die in Ziffer 10.1 bis 10.9 genannten
Pflichten, ist VPN
Deutschland berechtigt, nach erfolgloser Abmahnung das Vertragsverhältnis fristlos zu
kündigen und einen sofort in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe der
Hälfte der bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit zu zahlenden monatlichen Preise
verlangen. Bei Diensten mit Flatrate-Tarif wird VPN Deutschland bei der Berechnung des
Schadensersatzes von der Grundgebühr des entsprechenden Volumen-Tarifes ausgehen (soweit
vorhanden). Der Schadensersatzbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn VPN
Deutschland einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Schaden nachweist. Der
Schadensersatz entfällt, wenn der Kunde nachweist, dass VPN Deutschland überhaupt kein
Schaden entstand.
10.11 Der Kunde ist verpflichtet VPN Deutschland unverzüglich eine
Rufnummernänderung und /
oder eine Änderung der Anschlussart und / oder jede Änderung seiner Firma, seines
Geschäftssitzes bzw. Rechnungsanschrift und seiner Rechtsform unverzüglich mitzuteilen.
10.12 Der Kunde ist verpflichtet ein Kundenkennwort, ein Passwort oder eine
persönliche
Identifikationsnummer (PIN) geheim zu halten und unverzüglich zu ändern oder durch VPN
Deutschland ändern zu lassen, wenn er Anlass zu der Vermutung hat, dass unberechtigte Dritte
von dieser Kenntnis erlangt haben.
10.13 Der Kunde ist verpflichtet alle ihm bekannt werdende Umstände
mitzuteilen, welche die Funktion des VPN Deutschland-Netzes beeinträchtigen können.
10.14 Bei Neuschaltungen von Internet- oder VPN-Leitungen ist eine
Einmessung erforderlich,
die Auskunft über die verfügbare Performance gibt. Während der erstmaligen Bereitstellung
ist diese Einmessung kostenfrei.
Um ein nutzbares Ergebnis zu erhalten, ist die Mitwirkung des Kunden notwendig. Sollte diese
Leitungsmessung durch Kunden abgelehnt oder verhindert werden, muss diese Einmessung bei
einem späteren Supportfall kostenpflichtig nachgeholt werden. Eine nachträgliche Einmessung
wird pro Leitung mit 150 Euro berechnet.
10.15 Verstößt der Kunde gegen die in Ziffer 10.4 oder 10.5 genannten
Pflichten, ist VPN
Deutschland berechtigt, (anstelle einer außerordentlichen Kündigung) den Dienst zu sperren.
Der Kunde wird über eine Sperrung unverzüglich unterrichtet. Die Sperrung wird wieder
aufgehoben bei Wegfall des zur Sperrung berechtigenden Grundes.
11. Eigentumsvorbehalt
11.1 VPN Deutschland behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum
Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist VPN
Deutschland berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache
liegt (soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz anwendbar ist) kein Rücktritt vom Vertrag
vor. VPN Deutschland ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der
Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden– abzüglich angemessener
Verwertungskosten – anzurechnen.
11.2 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter unterrichtet der
Kunde die VPN Deutschland unverzüglich schriftlich. Soweit der Dritte nicht in der Lage
ist, VPN Deutschland die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771
ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
11.3 Etwaige technische Vorrichtungen mitsamt Zubehör, die in den Räumen
des Kunden installiert werden, gehen nicht in das Eigentum des Kunden über.
11.4 VPN Deutschland verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten
auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten
die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden
Sicherheiten obliegt der VPN Deutschland.
12. Weitergabe an Dritte
12.1 Der Kunde darf die von VPN Deutschland zu erbringenden
Telekommunikationsdienste nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von VPN Deutschland an
Dritte entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile weitergeben, insbesondere
weiterverkaufen.
12.2 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag oder das
Vertragsverhältnis insgesamt nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch VPN
Deutschland auf Dritte übertragen.
12.3 Dritte im Sinne dieser Regelung sind auch verbundene Unternehmen des
Kunden gemäß §§ 15 ff. Aktiengesetz (AktG).
13. Verjährung
13.1 Bei Geschäften mit Verbrauchern:
Die Verjährungsfrist für gegen uns gerichtete Ansprüche, die nicht auf einem uns
zurechenbaren vorsätzlichen Verhalten und nicht auf einem Mangel beruhen, beträgt ein Jahr.
Diese Verjährungsfrist gilt auch für gegen uns gerichtete mangelabhängige Ansprüche, wenn
eine gebrauchte bewegliche Sache von uns verkauft wurde.
13.2 Bei Geschäften mit Unternehmern:
Die Verjährungsfrist für gegen uns gerichtete Ansprüche, die nicht auf einem uns
zurechenbaren vorsätzlichen Verhalten beruhen, beträgt ein Jahr. Das gilt nicht, sofern wir
verpflichtet sind, die Kosten, die unser Käufer gegenüber einem Verbraucher wegen des
Verkaufs einer neuen Sache zum Zweck der Nacherfüllung zu tragen hat.
14. Rückgabe
14.1 Die Rückgabe nach Vertragsende, Austausch oder Upgrade von Geräten, die Eigentum der VPN Deutschland oder von Vorlieferanten sind hat innerhalb von 4 Wochen zu erfolgen. Sind die Geräte innerhalb von vier Wochen nicht bei uns eingegangen kommt ein Kaufvertrag über den Neuanschaffungswert der Geräte zustande und VPN Deutschland wird eine entsprechende Berechnung durchführen. Später eingehende Geräte, für die bereits eine Berechnung erfolgt ist, können innerhalb von 14 Tagen gegen eine Aufwandsgebühr von 50 Euro gutgeschrieben werden. Für Geräte die später als 6 Wochen nach dem Austausch oder Vertragsende eingehen erfolgt keine Gutschrift.
15. Sonderregelungen für Kaufverträge (z.B. über Hardware)
15.1 Nicht anwendbare Regelungen Die Regelungen in Ziffern 1.5, 3. bis 5.9, 8.1 bis 8.3, 8.7, 8.8, 8.10 und 10. finden auf Kaufverträge keine Anwendung.
16. Gerichtsstand – Erfüllungsort
16.1 Gerichtsstand ist Bad Oeynhausen (NRW) sofern der Kunde Kaufmann,
juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist.
VPN Deutschland ist jedoch berechtigt, auch den Sitz des Kunden als Gerichtsstand zu wählen.
16.2 Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist Bad
Oeynhausen (NRW) Erfüllungsort.
17. Schlussbestimmungen
17.1 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Änderungen des
Dienstleistungsvertrages, der Leistungsbeschreibung der Servicescheine und dieser
Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten auch für bereits abgeschlossene Dienstleistungen und
Aufträge, es sei denn, der Kunde und VPN Deutschland treffen eine andere
Vereinbarung.
17.2 Soweit diese Allgemeinen Vertragsbedingungen und die in den
Servicescheinen keine
abweichenden Regelungen treffen, gelten die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen,
insbesondere das Telekommunikationsgesetzt (TKG).
17.3 Reihenfolge der Gültigkeit der Dokumente und Vertragsinhalte ist wie
folgt vereinbart.
– schriftlich vereinbarte abweichende Vereinbarungen
– Dienstleistungsvertrag
– Serviceschein inkl. Leistungsbeschreibung in der jeweils aktuellsten Version
– Service Level Vereinbarung in der jeweils aktuellsten Version
– Allgemeine Vertragsbedingungen in der jeweils aktuellsten Version
17.4 Die vertraglichen Beziehungen zwischen Kunde und VPN Deutschland
unterliegen
ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts
und der Normen, die auf eine andere Rechtsordnung verweisen.
17.5 Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die
übrigen Bestimmungen dennoch wirksam.
Version 8
01.07.2018